Erbschaftsteuer für Nicht-Ansässige in Portugal: Imposto do Selo

Kurzzusammenfassung: Portugal hat keine klassische Erbschaftsteuer. Stattdessen gilt das Imposto do Selo (Stempelrecht) von 10 % auf geerbte Vermögenswerte — mit einer entscheidenden Ausnahme: Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder, Enkelkinder und Eltern sind vollständig befreit. Für nicht-ansässige Erben außerhalb der Direktfamilie gelten 10 % auf den Wert der portugiesischen Vermögenswerte.


Portugal und die Erbschaftsteuer: ein Sonderfall in Europa

Während Spanien, Frankreich und Deutschland traditionelle Erbschaftsteuer-Systeme kennen, hat Portugal 2004 einen anderen Weg gewählt: Die Erbschaftsteuer (Imposto sobre as Sucessões e Doações) wurde durch das Imposto do Selo (Stempelrecht) ersetzt — mit einem Einheitssatz von 10 % für nicht-befreite Erben.

Der Vorteil für Familien: Direkte Familienangehörige zahlen gar nichts.

Kategorie Imposto do Selo
Ehepartner / eingetragener Partner 0 % (befreit)
Kinder / Adoptivkinder 0 % (befreit)
Enkelkinder 0 % (befreit)
Eltern / Großeltern 0 % (befreit)
Geschwister 10 %
Nichten / Neffen 10 %
Unverheirateter Lebensgefährte 10 %
Sonstige (Freunde, entfernte Verwandte) 10 %

Was unterliegt dem Imposto do Selo?

Folgende in Portugal belegene Vermögenswerte unterliegen dem Imposto do Selo für nicht-befreite Erben:

Nicht steuerpflichtig in Portugal: Vermögenswerte außerhalb Portugals (Immobilien in Deutschland, ausländische Konten) unterliegen nicht dem Imposto do Selo — werden aber ggf. im Wohnsitzstaat des Erben besteuert.


Frist: 3 Monate — kürzer als in Spanien

Die Frist für die Nachlasserklärung bei der Autoridade Tributária e Aduaneira (AT) beträgt 3 Monate ab dem Todestag. Das ist erheblich kürzer als die 6-Monats-Frist in Spanien.

Konsequenzen bei verspäteter Erklärung:

Empfehlung: Sofort nach dem Tod eines in Portugal lebenden Erblassers einen portugiesischen Anwalt oder Gestor einschalten.


NIF: Pflicht für alle Erben

Jeder Erbe — auch Nicht-Ansässige — muss eine portugiesische Steuernummer (NIF — Número de Identificação Fiscal) beantragen, bevor das Erbverfahren eingeleitet werden kann.

Der NIF kann beantragt werden:


Doppelbesteuerungsrisiko für Deutsche

Zwischen Deutschland und Portugal besteht kein bilaterales Erbschaft- und Nachlasssteuerabkommen. Bei Nachlässsen mit Vermögenswerten in beiden Ländern besteht theoretisch das Risiko einer Doppelbesteuerung.

In der Praxis ist das Risiko begrenzt, da:

Eine Einzelfallanalyse durch einen Steuerberater mit Erfahrung im deutsch-portugiesischen Erbrecht ist dennoch ratsam.


Häufig gestellte Fragen

Zahlt ein in Deutschland wohnhafter Erbe Imposto do Selo auf eine portugiesische Immobilie? Ja, falls er kein direktes Familienmitglied des Verstorbenen ist. Direkte Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Eltern) sind vollständig befreit — unabhängig von ihrem Wohnsitz.

Was ist die Bemessungsgrundlage für Immobilien? Der Valor Patrimonial Tributário (VPT) — der offizielle Katasterwert — ist die Bemessungsgrundlage. Er liegt oft unter dem Marktwert.

Was passiert, wenn der Erbe keinen NIF hat? Ohne NIF kann das Erbverfahren nicht eingeleitet werden. Die Beantragung ist der erste Schritt bei jeder Erbschaft in Portugal.

Wird ein unverheirateter Lebensgefährte in Portugal besser behandelt als in Spanien? Nein. Ein unverheirateter Partner zahlt in Portugal wie in Spanien 10 % Stempelrecht und erbt ohne Testament nichts. Ein Testament ist zwingend notwendig, wenn der Partner bedacht werden soll.


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Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Konsultieren Sie einen qualifizierten Steuerberater oder Notar für Ihre spezifische Situation.