Erbschaftsteuer in Spanien für Nicht-Ansässige: Was Erben im Ausland wissen müssen

Kurz gefasst: Der spanische Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones gilt für alle in Spanien befindlichen Vermögenswerte — unabhängig davon, ob die Erben in Spanien leben oder nicht. Seit dem EuGH-Urteil von 2014 dürfen Nicht-Ansässige dieselben regionalen Freibeträge in Anspruch nehmen wie Ansässige. Das kann die Steuerlast erheblich senken — aber nur, wenn man es beantragt.


Das Problem, das die meisten übersehen

Wer als Ausländer in Spanien Vermögen erbt — eine Immobilie, Bankkonten, Kapitalanlagen — wird mit einer Steuer konfrontiert, die viele nicht auf dem Schirm hatten: dem spanischen Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (ISD).

Diese Steuer gilt nicht nur für in Spanien ansässige Erben. Sie gilt für jedes in Spanien belegene Vermögen, unabhängig davon, wo die Erben leben. Ein Sohn, der in München wohnt und das Ferienhaus seiner Mutter in der Costa Blanca erbt, muss die spanische Erbschaftsteuer zahlen — und zwar innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod.

Was bis 2014 noch ein eklatantes Problem darstellte: Nicht-Ansässige mussten die höheren staatlichen Steuersätze zahlen, ohne von den großzügigen regionalen Freibeträgen zu profitieren, die ansässige Erben erhielten. Das EuGH hat dies korrigiert. Was die Entscheidung konkret bedeutet, erklärt dieser Artikel.


Die nationalen Steuersätze

Der staatliche Steuertarif ist progressiv:

Steuerbarer Erwerb Steuersatz
Bis 7.993 € 7,65 %
7.993 € – 31.956 € 10,20 %
31.956 € – 79.881 € 15,30 %
79.881 € – 239.389 € 21,25 %
239.389 € – 398.778 € 25,50 %
398.778 € – 797.555 € 29,75 %
Über 797.555 € 34,00 %

Auf diesen Grundsteuerbetrag wird ein Multiplikator angewendet, der das Verwandtschaftsverhältnis und das vorhandene Vermögen des Erben berücksichtigt. Für direkte Verwandte (Kinder, Ehegatte) und Erben mit geringem Eigenvermögen bleibt der Multiplikator bei 1,0. Bei entfernten Verwandten oder fremden Dritten kann er bis zu 2,4 betragen.


Das EuGH-Urteil C-127/12 und seine Folgen

Bis 2014 war die Situation für nicht-ansässige Erben ungünstig: Sie mussten die staatlichen Steuersätze anwenden, konnten aber die zum Teil erheblichen regionalen Freibeträge nicht nutzen — die ansässigen Erben vorbehalten waren.

Das EuGH-Urteil vom 3. September 2014 (Rechtssache C-127/12, Kommission gegen Königreich Spanien) erklärte diese Diskriminierung für unvereinbar mit dem EU-Recht. Spanien musste sein Erbschaftsteuergesetz ändern: Seit 2015 dürfen nicht-ansässige EU-Bürger (und in manchen Fällen auch EWR-Bürger) die regionalen Freibeträge nutzen, als wären sie ansässig in der Region, in der sich das Vermögen befindet.

Das hat konkrete Auswirkungen: Die Region, in der die vererbte Immobilie liegt, bestimmt den anwendbaren Freibetrag — nicht der Wohnsitz des Erben.


Regionale Unterschiede: Wo die Steuer drastisch variiert

Spaniens 17 autonome Gemeinschaften haben weitreichende Kompetenzen bei der Erbschaftsteuer. Die Unterschiede sind enorm:

Autonome Gemeinschaft Freibetrag für direkte Erben (Kinder) Effektive Steuerlast
Madrid 99 % Bonifikation auf die Steuerschuld Annähernd null
Andalusien 99 % Bonifikation ab 2019 Annähernd null
Kanarische Inseln 99,9 % Bonifikation Annähernd null
Valencianische Gemeinschaft Ca. 75 % Bonifikation für direkte Erben Erheblich reduziert
Katalonien Freibetrag 100.000 € + progressive Sätze 5–32 % je nach Höhe
Baskenland Eigene Regelung: hohe Freibeträge Gering bis moderat
Kastilien und León Freibetrag 400.000 € für direkte Erben Gering

Konsequenz: Eine Immobilie in Marbella (Andalusien) zu erben ist steuerlich fast kostenfrei für direkte Erben. Eine Wohnung in Barcelona zu erben kann erhebliche Kosten bedeuten — je nach Wert.

Für nicht-ansässige Erben gilt: Sie wenden die Regelung der Region an, in der sich die Immobilie befindet. Für Bankkonten und bewegliches Vermögen gilt die Region, in der der Erblasser zuletzt ansässig war.


Fristen und Verfahren

Die wichtigste Frist: 6 Monate ab Todestag für die Abgabe der Steuererklärung (Modelo 650) und Zahlung der Steuer.

Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich — aber der Antrag muss innerhalb der ersten 5 Monate gestellt werden. Wer wartet, verliert das Verlängerungsrecht.

Wer reicht ein? Der Erbe (oder sein Bevollmächtigter) reicht die Steuererklärung in der autonomen Gemeinschaft ein, in der sich das Vermögen befindet (für Immobilien) oder in der der Erblasser zuletzt ansässig war (für bewegliches Vermögen).

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Bewertung von Vermögenswerten

Spanien besteuert den Verkehrswert zum Todeszeitpunkt. Bei Immobilien gilt seit 2022 der valor de referencia des Katasteramts als Mindestbewertungsgrundlage — ein behördlicher Referenzwert, der unabhängig vom tatsächlichen Marktpreis ist und in vielen Fällen darunter liegen kann (oder darüber). Erben haben das Recht, einen höheren tatsächlichen Marktwert nachzuweisen, wenn dieser niedriger als der Referenzwert ist.

Für Kryptowährungen gilt der Marktwert zum Todeszeitpunkt. Dies kann problematisch werden, wenn die Steuerpflicht entsteht, aber die Erben noch keinen Zugang zu den Assets haben — ein weiterer Grund, Zugangsinformationen in Echtzeit zu dokumentieren.


Erbschaftsteuer und Kapitalertragsteuer: Kein Anrechnungsmechanismus

Ein häufiges Missverständnis: Die in Spanien gezahlte Erbschaftsteuer wird nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet. Deutsches Erbschaftsteuerrecht gilt für den deutschen Erben auf seinen gesamten Erwerb, unabhängig vom Belegenheitsort des Vermögens. Ob und in welchem Umfang eine Doppelbesteuerung eintritt, hängt von den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien ab — das allerdings keine Regelung zur Erbschaftsteuer enthält. Eine Doppelbesteuerung ist daher möglich und muss im Einzelfall analysiert werden.


Wie Sucesio den Steuerprozess unterstützt

Sucesio ersetzt keinen Steuerberater und hilft nicht beim Ausfüllen des Modelo 650. Was Sucesio tut: Es stellt sicher, dass Ihre Erben vom ersten Moment an wissen, was Sie besitzen und wo es liegt — die Grundvoraussetzung für eine korrekte und fristgerechte Steuererklärung.

Mit Sucesio können Sie hinterlegen:

Diese Informationen, die beim Tod sicher an Ihre Erben übermittelt werden, geben ihnen die Grundlage, um sofort handeln zu können — anstatt Wochen mit dem Aufspüren Ihres Vermögens zu verbringen, während Fristen ablaufen.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich als nicht-ansässiger Erbe wirklich spanische Erbschaftsteuer zahlen? Ja, wenn Sie spanisches Vermögen erben. Die Steuer knüpft an den Belegenheitsort des Vermögens an, nicht an den Wohnsitz des Erben. Das EuGH-Urteil von 2014 stellt sicher, dass Sie dieselben regionalen Freibeträge wie Ansässige nutzen können.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer konkret? Das hängt von der autonomen Gemeinschaft ab, in der das Vermögen liegt. In Andalusien, Madrid oder auf den Kanaren ist die effektive Steuer für direkte Erben nahezu null. In Katalonien kann sie deutlich höher sein. Eine individuelle Berechnung durch einen gestor ist empfehlenswert.

Was passiert, wenn die Frist von 6 Monaten nicht eingehalten wird? Es entstehen Zinsen und Zuschläge. Nach 6 Monaten gilt ein Zuschlag von 5 %, nach 12 Monaten 10 %, nach 18 Monaten 15 %. Nach 18 Monaten werden Strafzuschläge fällig. Ein rechtzeitiger Verlängerungsantrag (innerhalb von 5 Monaten) verhindert diese Konsequenzen.

Zahle ich in Deutschland und Spanien Erbschaftsteuer? Möglicherweise ja. Deutschland und Spanien haben kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer. In Deutschland gezahlte ausländische Erbschaftsteuer kann unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden (§ 21 ErbStG). Ein auf internationale Erbschaften spezialisierter Steuerberater ist in diesem Fall unerlässlich.


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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen auf internationale Erbschaften spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.