Europäisches Nachlasszeugnis für Expatriates in Portugal
Kurzzusammenfassung: Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) – auf Portugiesisch Certidão Europeia de Sucessão – ist seit 2015 das zentrale Instrument für grenzüberschreitende Erbfälle in der EU. Wer als Expat in Portugal stirbt oder wessen Erbe in mehreren EU-Ländern gleichzeitig abgewickelt werden muss, spart mit dem ENZ erheblich Zeit und Kosten gegenüber separaten nationalen Verfahren.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Das ENZ ist ein standardisiertes Dokument, das auf Grundlage der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 (Brüssel IV) ausgestellt wird. Es bestätigt:
- Die Erbenstellung der eingetragenen Personen
- Den Umfang der Erbquote oder der Vermächtnisse
- Die Befugnisse eines Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters
Entscheidende Eigenschaft: Das ENZ muss in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark und Irland) ohne weitere Legalisation oder Apostille anerkannt werden.
Wo wird das ENZ in Portugal beantragt?
In Portugal ist die Ausstellung zuständig beim:
| Behörde | Zuständigkeit |
|---|---|
| Cartório Notarial (Notar) | Hauptausstellungsbehörde für ENZ |
| Conservatória do Registo Civil | Alternativ bei bestimmten Erbfällen |
Der Antrag erfolgt in der Regel durch die Erben oder deren bevollmächtigten Rechtsanwalt (Advogado) nach Abschluss der habilitação de herdeiros (Erbberechtigungsfeststellung).
Voraussetzungen für die Ausstellung
Damit das ENZ in Portugal ausgestellt wird, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Sterbeurkunde (portugiesisch oder beglaubigte Übersetzung)
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers in Portugal (Wohnanmeldung, Steuerunterlagen)
- Testament (falls vorhanden) oder Nachweis der gesetzlichen Erbfolge
- NIF (Número de Identificação Fiscal) aller beteiligten Parteien
- Personalausweise oder Reisepässe der Erben
Gültigkeit und Kosten
- Gültigkeit: 6 Monate ab Ausstellungsdatum
- Verlängerung: Auf Antrag möglich
- Kosten: Notarkosten in Portugal variieren; typisch sind € 150 – 400 je nach Komplexität des Nachlasses
Das ENZ kann mehrfach kopiert (beglaubigte Kopien) für verschiedene Verwendungszwecke ausgestellt werden.
Verwendung des ENZ in Deutschland
Für Expats mit Vermögen sowohl in Portugal als auch in Deutschland ist das ENZ besonders wertvoll:
Akzeptiert durch:
- Deutsche Banken (Kontosperrung aufheben, Kontoguthaben übertragen)
- Grundbuchamt (Eigentumsumschreibung bei deutschen Immobilien)
- Behörden (z. B. Rentenansprüche des Erblassers)
Kein Erbschein mehr nötig: In Deutschland ersetzte der ENZ in vielen Fällen den nationalen Erbschein (§ 2353 BGB) für internationale Sachverhalte. Einige deutsche Banken akzeptieren das ENZ nicht ohne weiteres – ein Anwalt kann hier intervenieren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Erbe das ENZ selbst beantragen oder brauche ich einen Anwalt? Technisch ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfohlen – insbesondere wenn der Nachlass Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexe Vermögensstrukturen umfasst.
Wie lange dauert die Ausstellung des ENZ in Portugal? Bei einfachen Erbfällen ca. 4–8 Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen. Bei strittigen Nachlassangelegenheiten kann es länger dauern.
Was passiert, wenn das ENZ nach 6 Monaten abläuft? Es kann eine beglaubigte Kopie mit neuem Ausstellungsdatum (Verlängerung) beantragt werden. Die Ausstellungsbehörde prüft, ob sich die Umstände geändert haben.
Gilt das ENZ auch für Immobilien in Portugal? Ja – das ENZ bescheinigt die Erbenstellung und kann zur Umschreibung im Registo Predial (Grundbuch Portugal) verwendet werden.
Weiterführende Artikel
- EU-Erbrechtsverordnung für Expatriates in Portugal
- Testament in Portugal als Expat
- Nachlassplanung für Expats in Portugal
- Europäisches Nachlasszeugnis für Expatriates in Spanien
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Notar oder Rechtsanwalt für Ihre spezifische Situation.