Erbrechte des überlebenden Ehegatten in Portugal

Kurzzusammenfassung: Das portugiesische Erbrecht schützt den überlebenden Ehegatten durch einen gesetzlich garantierten Erbteil (quota indisponível), ein lebenslanges Wohnrecht an der gemeinsamen Wohnung und besondere Rechte aus dem ehelichen Güterrecht. Diese Regelungen unterscheiden sich teils erheblich vom deutschen Erbrecht – ein Überblick für Deutsche in Portugal.


Die gesetzliche Erbquote des Ehegatten

In Portugal ist der überlebende Ehegatte in der ersten Erbklasse der gesetzlichen Erbfolge (Artikel 2133 Código Civil). Die Erbquote hängt von der Familiensituation ab:

Familiensituation Gesetzliche Erbquote des Ehegatten
Ehegatte ohne Kinder, ohne Eltern Gesamter Nachlass
Ehegatte + 1 Kind 1/2 Nachlass
Ehegatte + 2 oder mehr Kinder 1/3 Nachlass
Ehegatte + Eltern (keine Kinder) 2/3 Nachlass

Wichtig: In Portugal sind Ehegatte und Kinder herdeiros legitimários (Pflichtteilsberechtigte). Das bedeutet: Ein Testament kann diese Mindestquoten nicht unterschreiten.


Die quota indisponível: Was Erblasser nicht verteilen können

Die quota indisponível (gesetzlich geschützte Erbmasse) schützt die Pflichtteilsberechtigten:

Nur der verbleibende Teil (quota disponível) kann durch Testament frei verteilt werden.


Das lebenslange Wohnrecht: Direito de Habitação

Das portugiesische Recht gewährt dem überlebenden Ehegatten gemäß Artikel 2103-A Código Civil das lebenslange Recht, in der gemeinsamen Familienwohnung zu wohnen und deren Einrichtung zu nutzen – selbst wenn die Wohnung nicht zum alleinigen Eigentum des Erblassers gehörte.

Dieses Recht gilt:

Dieses Recht ist nicht übertragbar und erlischt bei Wiederheirat (je nach Umständen).


Vergleich: Deutsches vs. portugiesisches Ehegattenerbrecht

Aspekt Deutschland Portugal
Gesetzliche Erbquote (mit Kindern) 1/4 (Zugewinngemeinschaft) + Zugewinnausgleich 1/3 oder 1/2
Wohnrecht Kein automatisches lebenslanges Wohnrecht Automatisches lebenslanges Wohnrecht
Güterstand Zugewinngemeinschaft standard Comunhão de adquiridos standard
Pflichtteilsschutz Ja Ja (quota legitimária)

União de Facto: Erbrechte eingetragener Lebenspartner

Der União de Facto (nichteheliche Lebensgemeinschaft) wird in Portugal nach mindestens 2 Jahren Zusammenleben gesetzlich anerkannt. Die Erbrechte sind jedoch eingeschränkter:

Empfehlung: Paare in União de Facto sollten unbedingt ein Testament errichten, um den Lebenspartner abzusichern.


Häufig gestellte Fragen

Gilt das portugiesische Wohnrecht auch für eine Mietwohnung? Ja – das lebenslange Wohnrecht gilt auch dann, wenn die Familienwohnung gemietet war. Der Ehegatte hat das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen.

Was passiert mit dem Wohnrecht, wenn ich als Expat das deutsche Erbrecht gewählt habe (Rechtswahl)? Das Wohnrecht nach Artikel 2103-A ist Teil des portugiesischen Erbrechts und gilt nur, wenn portugiesisches Recht anwendbar ist. Bei Rechtswahl für deutsches Recht gelten die deutschen Regelungen.

Kann das Wohnrecht im Testament ausgeschlossen werden? Nein – das Wohnrecht ist zwingend und kann durch Testament nicht entzogen werden, sofern portugiesisches Erbrecht gilt.

Mein Mann hatte ein Haus in Deutschland. Gilt das Wohnrecht auch dafür? Das portugiesische Wohnrecht bezieht sich auf die gemeinsame Familienwohnung in Portugal. Für die Immobilie in Deutschland gilt deutsches Recht.


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Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Notar oder Rechtsanwalt für Ihre spezifische Situation.