Doppelbesteuerung bei Erbschaften zwischen Deutschland und Portugal

Kurzzusammenfassung: Zwischen Deutschland und Portugal besteht kein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftsteuer. Dennoch ist eine echte Doppelbesteuerung in den meisten Expat-Fällen vermeidbar: Portugiesische direkte Erben zahlen dort 0 % (Imposto do Selo befreit), und § 21 ErbStG ermöglicht die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuern auf die deutsche Steuerschuld.


Die Ausgangslage: Keine DBA-Regelung für Erbschaften

Deutschland hat Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaftsteuer nur mit wenigen Ländern abgeschlossen (u. a. USA, Frankreich, Dänemark, Griechenland, Schweden). Portugal gehört nicht dazu.

Das bedeutet für Expats in Portugal mit Vermögen in Deutschland:


Warum Doppelbesteuerung dennoch selten eintritt

Grund 1: Portugiesische Befreiung für direkte Erben

Der Imposto do Selo gilt nicht für Ehegatte, Kinder und Eltern des Erblassers – diese Gruppe zahlt in Portugal 0 %. Da die meisten Erbfälle innerhalb der direkten Familie erfolgen, fällt in Portugal faktisch keine Steuer an – es gibt also keine Doppelbelastung.

Grund 2: § 21 ErbStG – Anrechnung ausländischer Steuer

Erhebt ein ausländischer Staat Erbschaftsteuer auf deutsches Inlandsvermögen (z. B. eine Immobilie in Deutschland), kann diese ausländische Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden – sofern die Voraussetzungen des § 21 ErbStG erfüllt sind.


Wann droht echte Doppelbesteuerung?

Echte Doppelbesteuerung kann eintreten bei:

Konstellation Risiko
Erblasser in Portugal, Erbe = Geschwister oder entfernte Verwandte Portugal 10 % + Deutschland bis 30 %
Erblasser in Portugal, Erbe in Drittland außerhalb EU Komplexe Anrechnungsfragen
Kein Wohnsitz in Portugal trotz langem Aufenthalt Streit über Steuerpflicht

§ 21 ErbStG: Die Anrechnungsmethode

§ 21 ErbStG erlaubt die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuerschuld für im Ausland belegenes Vermögen (Auslandsvermögen). Die Anrechnung ist auf die anteilige deutsche Steuer begrenzt:

Anrechnungsgrenze = (Auslandsvermögen / Gesamtnachlass) × deutsche Gesamtsteuer

Übersteigt die ausländische Steuer diesen Anteil, verfällt der Überschuss – eine Erstattung durch Deutschland ist nicht vorgesehen.


Praktische Empfehlungen für Expats

  1. Vollständige Dokumentation aller Vermögenswerte in beiden Ländern zum Todeszeitpunkt
  2. Rechtswahl im Testament prüfen: Gilt deutsches oder portugiesisches Erbrecht?
  3. Steuerlichen Wohnsitz klären: Ist der Erblasser unbeschränkt steuerpflichtig in Portugal oder Deutschland?
  4. Steuerberater mit internationalem Schwerpunkt hinzuziehen – am besten schon zu Lebzeiten
  5. Nachlassverwaltung durch einen in beiden Ländern erfahrenen Notar koordinieren

Häufig gestellte Fragen

Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland behalten habe, aber seit Jahren in Portugal lebe? Das ist eine kritische Frage. Beide Staaten können unbeschränkte Steuerpflicht beanspruchen. Der tatsächliche Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen entscheidet – ein Steuerberater sollte dies frühzeitig klären.

Kann ich durch Schenkungen zu Lebzeiten Doppelbesteuerung vermeiden? Schenkungen unterliegen ebenfalls Stempelsteuer- bzw. Schenkungsteuerregeln in beiden Ländern. Ohne professionelle Beratung sind Steuerersparnisse hier riskant.

Was passiert mit meiner deutschen Immobilie, wenn ich in Portugal wohne? Immobilien in Deutschland unterliegen der deutschen Erbschaftsteuer als Inlandsvermögen – unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers. Das portugiesische Erbrecht kann trotzdem anwendbar sein (Brüssel IV).


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Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt für Ihre spezifische Situation.