Spanisches Testament vs. ausländisches Testament für Expatriates: was gilt wo?

Zusammenfassung: Ein in Deutschland, Österreich oder einem anderen Land errichtetes Testament kann grundsätzlich in Spanien Wirkung entfalten. In der Praxis ist der Weg jedoch lang und kostspielig: Apostille, beglaubigte Übersetzung, Notar, mehrmonatige Bearbeitungszeit. Ein spanisches Notartestament — ergänzt um eine Rechtswahl gemäß EU-Erbrechtsverordnung — ist für die meisten Expatriates die pragmatischere Lösung.


Das Kernproblem: zwei Länder, zwei Systeme

Wenn ein Expatriate in Spanien stirbt und nur ein ausländisches Testament hinterlässt, müssen seine Erben zunächst nachweisen, dass dieses Testament in Spanien anerkannt wird. Das erfordert in der Regel:

  1. Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen (bestätigt die Echtheit des ausländischen Notars oder Gerichts)
  2. Beglaubigte Übersetzung ins Spanische durch einen vereidigten Übersetzer
  3. Prüfung durch einen spanischen Notar auf Vereinbarkeit mit spanischem Verfahrensrecht
  4. Registrierung im spanischen Zentralregister (Registro Central de Actos de Última Voluntad)

Dieser Prozess dauert mehrere Monate und kostet mehrere Tausend Euro — in einer Phase, in der Erben bereits unter erheblichem emotionalem und administrativem Druck stehen.


Was ein ausländisches Testament in Spanien regeln kann

Nach der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 wird ein in einem EU-Mitgliedstaat formwirksam errichtetes Testament in allen anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich anerkannt — unabhängig von seiner Form, sofern sie dem Recht des Errichtungsstaates entspricht.

Das bedeutet konkret: Ein notarielles deutsches Testament ist in Spanien formell anerkannt. Aber:


Die Strategie der doppelten Testamente

Viele auf internationales Erbrecht spezialisierte Notare und Rechtsanwälte empfehlen zwei koordinierte Testamente:

Testament Regelungsbereich Vorteil
Spanisches Notartestament Spanische Vermögenswerte (Immobilien, Bankkonten) Direkte Vollstreckung in Spanien ohne Apostille
Deutsches Notartestament Deutsches Vermögen (Konten, Wertpapiere, Unternehmen) Direkte Vollstreckung in Deutschland

Wichtig: Beide Testamente müssen koordiniert werden. Jedes muss ausdrücklich auf das andere verweisen und seinen Anwendungsbereich klar abgrenzen — sonst kann das jüngere Testament das ältere widerrufen.


Die Rechtswahl: das entscheidende Instrument

Artikel 22 der EU-Erbrechtsverordnung erlaubt es, in einem Testament das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit zu wählen.

Ohne Rechtswahl: Spanisches Erbrecht gilt automatisch für alle Vermögenswerte in Spanien — einschließlich der legítima (Pflichtanteile für Abkömmlinge und Ehegatten).

Mit Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts: Deutsches BGB regelt die Erbfolge, den Pflichtteil und die Rechte des überlebenden Ehegatten — auch für in Spanien belegene Vermögenswerte. Dies kann erhebliche Vorteile bieten, wenn das deutsche Recht Ihren Wünschen besser entspricht.

Die Rechtswahl muss ausdrücklich in das Testament aufgenommen werden und darf nicht impliziert sein.


Kosten und Zeitaufwand im Vergleich

Szenario Bearbeitungszeit Kostenrahmen
Nur deutsches Testament, Immobilie in Spanien 4–9 Monate 3.000–8.000 €
Spanisches Testament ohne Rechtswahl 2–4 Monate 150–400 € (Errichtung)
Doppeltes Testament + Rechtswahl 2–4 Monate 300–800 € (Errichtung beider)

Angaben sind Schätzungen und können je nach Nachlasskomplexität erheblich variieren.


Häufig gestellte Fragen

Kann mein deutsches Testament meine spanische Immobilie direkt übertragen? Formell ja, praktisch nein — nicht ohne die oben beschriebenen Schritte (Apostille, Übersetzung, spanischer Notar). Ein spanisches Testament für Ihre spanischen Vermögenswerte vermeidet diesen Aufwand.

Hebt ein neues Testament das alte auf? Grundsätzlich ja, sofern es nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Bei zwei koordinierten Testamenten muss jedes den Geltungsbereich des anderen ausdrücklich bestätigen und begrenzen.

Muss ich für ein spanisches Testament einen Dolmetscher mitbringen? Wenn Sie kein Spanisch sprechen, ist der Notar verpflichtet sicherzustellen, dass Sie den Inhalt vollständig verstehen. In der Praxis sprechen viele spanische Notare in Expat-Hochburgen Englisch oder Deutsch, oder der Notar arbeitet mit einem vereidigten Übersetzer zusammen.

Was passiert mit meinem deutschen Testament nach dem Umzug nach Spanien? Es bleibt gültig, verliert aber nicht an Komplexität für Ihre Erben. Eine Überprüfung — idealerweise durch einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt — ist empfehlenswert, sobald Sie dauerhaft in Spanien ansässig sind.


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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte konsultieren Sie stets einen qualifizierten deutschen oder spanischen Notar bzw. Rechtsanwalt für Ihre individuelle Situation.