EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 für Expats in Spanien: Vollständiger Leitfaden

Kurz gefasst: Die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 gilt seit August 2015 für alle grenzüberschreitenden Erbfälle in der EU. Sie bestimmt, welches nationale Erbrecht auf Ihren Nachlass anwendbar ist — und gibt Ihnen das Recht, in Ihrem Testament das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit zu wählen. Für Expats in Spanien ist dies eines der wichtigsten Rechtsinstrumente zur Nachlassgestaltung.


Was die EU-Erbrechtsverordnung ist und warum sie wichtig ist

Vor 2015 war grenzüberschreitende Nachlassplanung in Europa ein rechtliches Labyrinth: Jedes EU-Land hatte eigene Regeln, welches Recht bei internationalen Erbfällen anzuwenden war. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Spanien und Vermögen in beiden Ländern konnte theoretisch mit zwei verschiedenen Kollisionsnormen konfrontiert sein — was zu widersprüchlichen Ergebnissen führte.

Die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) schuf eine einheitliche Lösung: Seit dem 17. August 2015 gilt für alle Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug in der EU eine einzige Regel für die Bestimmung des anwendbaren Rechts.

Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark, Irland und — seit dem Brexit — dem Vereinigten Königreich. Für Deutsche, Österreicher und andere EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien ist sie vollständig anwendbar.


Die Grundregel: Gewöhnlicher Aufenthaltsort

Das Herzstück der Verordnung ist Artikel 21: Auf die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Für Expats bedeutet das: Wer in Spanien lebt und stirbt, hinterlässt einen Nachlass, der weltweit nach spanischem Erbrecht abgewickelt wird — es sei denn, er hat eine Rechtswahl getroffen.

Was "gewöhnlicher Aufenthalt" bedeutet

Die Verordnung definiert den Begriff nicht starr, aber Erwägungsgrund 23 gibt klare Hinweise: Es ist eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände in den letzten Jahren vor dem Tod — Dauer und Regelmäßigkeit des Aufenthalts, Arbeit, sozialer Mittelpunkt, familiäre Bindungen.

Wer seit 10 Jahren in Alicante lebt, dort seine Arzttermine wahrnimmt, seinen Freundeskreis hat und von dort aus arbeitet, hat zweifellos seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien — unabhängig davon, ob er noch eine Wohnung in München hält oder bei der deutschen Rentenversicherung gemeldet ist.

Vorsicht: Wer zwischen Spanien und Deutschland pendelt, ohne einen klaren Schwerpunkt, kann in einer Grauzone landen. In einem solchen Fall ist eine ausdrückliche Rechtswahl besonders wichtig, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.


Die Rechtswahl: Ihr wichtigstes Gestaltungsinstrument

Artikel 22 erlaubt eine professio iuris: Sie können in Ihrem Testament ausdrücklich das Recht Ihres Heimatstaates wählen. Als Deutscher können Sie deutsches Erbrecht wählen; als Österreicher österreichisches.

Diese Wahl gilt für den gesamten Nachlass — alle beweglichen Vermögenswerte weltweit. Ausnahme: Für Immobilien gilt immer zusätzlich das Recht des Belegenheitsorts in sachenrechtlicher Hinsicht (formelle Übertragung, Grundbucheintragung usw.), auch wenn das gewählte Recht das materielle Erbrecht bestimmt.

Wann die Rechtswahl sinnvoll ist

Deutsches/österreichisches Recht wählen, wenn:

Spanisches Recht behalten, wenn:

Wichtig: Die Rechtswahl muss ausdrücklich im Testament erklärt werden. Eine implizite Wahl reicht nicht aus.


Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)

Die Verordnung führt auch ein neues Instrument ein: das Europäische Nachlasszeugnis (European Certificate of Succession, ENZ, Art. 62–73).

Das ENZ ist ein Dokument, das in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt und in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird. Es bescheinigt:

Für Expats mit Vermögen in mehreren EU-Ländern ist das ENZ ein wichtiges Werkzeug: Es ersetzt die in jedem Land einzeln zu beantragenden nationalen Nachlassdokumente (wie den deutschen Erbschein).

Wer stellt es aus? Die zuständige Behörde des Landes, dessen Erbrecht anwendbar ist — also typischerweise ein spanischer Notar, wenn der Erblasser in Spanien ansässig war.


Ausnahmen und Grenzen der Verordnung

Die EU-ErbVO regelt das anwendbare Erbrecht, aber nicht alles:

Außerhalb des Anwendungsbereichs:

Sonderfall Großbritannien: Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr an die Verordnung gebunden. Für britische Staatsangehörige in Spanien gelten komplexere Regelungen. Spanische Gerichte wenden die Verordnung an, um zu bestimmen, welches Recht gilt — aber UK-Recht gilt als Drittlandsrecht, was Rückverweisung und andere Komplikationen erzeugen kann.


Praktische Konsequenzen für Ihre Nachlassplanung

Ohne Testament und ohne Rechtswahl

Stirbt ein Deutscher in Spanien ohne Testament und ohne Rechtswahl, gilt spanisches Erbrecht für den gesamten Nachlass. Das bedeutet:

Mit Testament und Rechtswahl deutsches Recht

Mit spanischem Testament ohne Rechtswahl


Wie Sucesio die rechtliche Planung ergänzt

Die EU-ErbVO regelt, welches Recht gilt. Ein gut abgefasstes Testament mit Rechtswahl regelt, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Sucesio schließt die dritte Lücke: Es stellt sicher, dass Ihre Erben praktisch Zugang zu allem haben, was Sie hinterlassen.

Mit Sucesio können Sie für Ihre Erben hinterlegen:


Häufig gestellte Fragen

Gilt die EU-Erbrechtsverordnung für alle EU-Bürger in Spanien? Ja, für alle EU-Bürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien (außer Dänen und Iren, deren Länder nicht teilnehmen). Auch Nicht-EU-Bürger (z. B. Schweizer, Amerikaner) können die Verordnung indirekt betreffen, da sie das anwendbare Kollisionsrecht für alle grenzüberschreitenden Erbfälle in EU-Mitgliedstaaten regelt.

Was passiert, wenn ich in meinem Testament keine Rechtswahl treffe? Es gilt das Recht des Landes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zum Todeszeitpunkt — bei Wohnsitz in Spanien also spanisches Erbrecht.

Kann ich die Rechtswahl nachträglich ändern? Ja, durch Errichtung eines neuen Testaments. Das neue Testament ersetzt das alte (soweit es widersprüchlich ist). Es empfiehlt sich, das alte Testament ausdrücklich zu widerrufen.

Gilt das EU-Nachlasszeugnis auch für meine deutschen Bankkonten? Ja. Ein in Spanien ausgestelltes ENZ wird in Deutschland von Banken und Behörden anerkannt und kann den deutschen Erbschein in vielen Fällen ersetzen.


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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Notar oder Rechtsanwalt.